- Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten.
- Während des Besuches in der gesamten Schiesskinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
- Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten.
- Gewehrriemen sind vor Schießbeginn von der Waffe zu entfernen.
- Während des Schiessbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage Pflicht.
- Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schiessfertig machen.
- Im Schiessstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.
- Waffen sind bis für eine max. Bewegungsenergie nicht mehr als 7500 Joule/E0 zugelassen.
- Die Entscheidung über nicht verwendbare Geschossarten und Waffen obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht. Mitgebrachte Munition ist nicht zulässig.
- Bild und Tonaufnahmen innerhalb der Schiesshalle sind verboten.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.