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Treff­sicherheit trifft Nervenkitzel

Schießkino Schweiten­kirchen

Unsere moderne Schießkino-Anlage bietet unvergleichliche Action und Nervenkitzel. Egal, ob Sie ein erfahrener Schütze oder Anfänger sind – bei uns kommen Sie auf Ihre Kosten. Unsere top ausgestatteten Anlagen und professionellen Instruktoren sorgen dafür, dass Sie Ihre Treffsicherheit perfektionieren können. Tauchen Sie ein in die Welt des Schießens und erleben Sie, wie Sie sich Schuss für Schuss verbessern. Unser freundliches Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Besuch im Schießkino Schweitenkirchen unvergesslich wird.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorteil durch Erfahrung

Unsere Anlage


Klimatisiert

Die vollklimatisierte Schießbahn (25 m) bietet zeitgleich 4 Schützen die Möglichkeit auf bewegte und stehende Ziele zu schießen.

Schießtrainer

Schießtrainer sorgen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf.

Training

Trainieren Sie Ihre Treffsicherheit. Unsere Anlage bietet dafür ein optimales Umfeld. Vor allem die simulierte Drückjagd auf bewegte Ziele bereitet den Jäger auf die Saison vor. Sauen, Rotwild, Damwild oder Rehwild.

Flexibel

Gehen Sie auf Jagd wann immer Sie wollen. Jeder kann schießen, eine Jagd- oder Waffenbesitzkarte ist keine Bedingung. Leihwaffen der Fabrikate Benelli, Blaser, Browning, Glock, Heym, Mauser, Merkel, Sako, Sauer sowie SteelAction stehen zur Verfügung.

Unsere Preise ab 2022

  1. Montag bis Sonntag

    200 €/Std.

  2. Feiertags

    250 €/Std. 

  3. Montag bis Sonntag

    1/2 Stunde € 150,00

Die Preisangaben sind jeweils inkl. MwSt.
Die gebuchte Stunde besteht aus einer Einführung und der effektiven Schießzeit.

Munitions­verbot!

Ab sofort ist in unserer Anlage die Nutzung mitgebrachter Munition untersagt! Leider wurden zu häufig unsere Ansagen bezüglich der verbotenen Munition missachtet. Daher sind wir gezwungen diesen Schritt zu gehen. Munition in den gängigen Kalibern sind bei uns zu fairen Preisen erhältlich.

Schieß­standordnung


01
Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten.
02

Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.

03
Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten.
04
Gewehrriemen sind vor Schießbeginn von der Waffe zu entfernen.
05

Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage Pflicht.

06

Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen.

07

Im Schießstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.

08
Waffen sind bis für eine max. Bewegungsenergie nicht mehr als 7500 Joule/E0 zugelassen.
09
Die Entscheidung über nicht verwendbare Geschossarten und Waffen obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht. Mitgebrachte Munition ist nicht zulässig.
10

Bild und Tonaufnahmen innerhalb der Schießhalle sind verboten.

11
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

12

Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor dem Schießtag werden mit 50 % der Mietkosten berechnet.

13

Sollte eine Schießkinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

14

Die Schieß- und Jagdcenter Schweitenkirchen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern verursacht werden. Der Besucher stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher oder Dritter für vom Schießkinobesucher verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher mitgebrachte Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.

15
Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
16

Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden Reparatur- oder Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachte Pauschale hinaus.

17

Den Weisungen der Standaufsichten und Schießtrainer sind unbedingt Folge zu leisten.

18
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
19

Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.

Reservierungen

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